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  1. AOK - Bonustarif: Jetzt Geld zurückholen!

Geld zurück mit dem AOK-Bonustarif

Gesund leben zahlt sich aus

Mit dem AOK-Bonustarif auch auf deinem Konto.

Damit kannst du ganz einfach jährlich Geld von deiner AOK zurückbekommen, wenn du gesundheitsbewusst lebst und jährlich deine Vorsorgeuntersuchungen machst.

Bonustarif

Der Grundbonus

Als Startkapital erhältst du jährlich einen Grundbonus entsprechend deinem Einkommen. Der Grundbonus beträgt je nach Tarif zwischen 80 und 230 Euro jährlich.

Gesundheitsbonus

Für deine Vorsorge (u.a. jährliche Zahnvorsorge) oder Fitness kannst du dir einen Extra-Bonus von 70 Euro pro Jahr sichern. Wie funktioniert’s? Einfach Bonus-Scheckheft vom Fitnessstudio oder Arzt abzeichnen lassen und bis zum 31.01. des folgenden Jahres bei uns einreichen. Um die 70 Euro zu erhalten benötigt es entweder alle dem Alter entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen oder alternativ einen Sport-/Fitnesstest. Wenn eines von beidem nachgewiesen wird, erhältst du den Gesundheitsbonus.

Dein Risiko

Wenn dein Arzt dir Arzneimittel auf Kassenrezept verordnet und du diese in der Apotheke einlöst, dann reduzieren sich deine Boni. Gleiches gilt auch für Krankenhausaufenthalte.
Ein Risiko kann entstehen, ist jedoch begrenzt.
Weitere Informationen erhältst du in unserem Flyer (PDF, 910kb) oder bei deinem AOK-Berater.

Zusatzbonus bei Leistungsfreiheit

Nimmst du drei Jahre lang keine Leistungen – Arztbesuch mit Rezept oder stationärer Krankenhausaufenthalt – in Anspruch, dann belohnen wir das mit einem Zusatzbonus von bis zu 300 Euro.
Der Zusatzbonus wird automatisch nach drei leistungsfreien Jahren ausbezahlt. Benötigst du auch danach keine Leistungen, so erhältst du deinen Zusatzbonus ab dem vierten Jahr jährlich.

Kann ich auch mitten im Jahr einsteigen?

Selbstverständlich – du kannst zu jedem Monatsbeginn starten. Die Bonuszahlungen und maximalen Selbstbehalte gelten dann anteilig.

Was wird nicht angerechnet?

✔Der reine Arztbesuch wird nicht angerechnet.
✔Auch Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen bleiben unberücksichtigt.
✔Die Rezepte und Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Ehepartnern oder Kinder werden beim AOK-Bonustarif nicht gezählt.
✔Heil- und Hilfsmittel (z. B. Massagen, Krankengymnastik, Bandagen usw.)
✔Die Verordnung der "Pille" wird für Frauen bis zum 21. Lebensjahr generell übernommen. Auch diese Rezepte werden im AOK-Bonustarif nicht berücksichtigt.
 

Wie kann ich teilnehmen?

Um am Bonustarif teilnehmen zu können, benötigen wir von dir einen unterschriebenen Antrag mit den notwendigen Angaben wie z.B. Bankverbindung und persönliche Daten.
Den Antrag kannst du einfach in einer unserer Geschäftsstellen abholen bzw. dort direkt ausfüllen oder ihn telefonisch oder per Mail beantragen.
Sobald wir den Antrag zurückbekommen, bist du zum nächsten Monatsersten in unserem Bonustarif eingeschrieben.

Wann wird der Bonustarif ausbezahlt?

Der Bonustarif wird jährlich ausbezahlt. 
Die Abrechnungen erstellen wir automatisch bis zum 30.06. des Folgejahres. Hierfür musst du nichts weiter tun.​