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  1. Bonustarif

Geld zurück mit dem AOK-Bonustarif

Gesund leben zahlt sich aus


Mit dem AOK-Bonustarif auch auf Ihrem Konto.
 

Damit können Sie ganz einfach jährlich Geld von Ihrer AOK zurückbekommen, wenn Sie gesundheitsbewusst leben und jährlich Ihre Vorsorgeuntersuchungen machen.
Näheres finden Sie hier.

Bonustarif

Der Grundbonus
Als Startkapital erhalten Sie jährlich einen Grundbonus entsprechend Ihrem Einkommen. Der Grundbonus beträgt je nach Tarif zwischen 80 und 230 Euro jährlich.
Gesundheitsbonus
Für Ihre Vorsorge (u.a. jährliche Zahnvorsorge) oder Fitness können Sie sich einen Extra-Bonus von 70 Euro pro Jahr sichern. Wie funktioniert’s? Einfach Bonus-Scheckheft vom Fitnessstudio oder Arzt abzeichnen lassen und bis zum 31.01. des folgenden Jahres bei uns einreichen. Um die 70 Euro zu erhalten benötigt es entweder alle dem Alter entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen oder alternativ einen Sport-/Fitnesstest. Wenn eines von beidem nachgewiesen wird, erhalten Sie den Gesundheitsbonus.
Ihr Risiko
Wenn Ihr Arzt ihnen Arzneimittel auf Kassenrezept verordnet und Sie diese in der Apotheke einlösen, dann reduziert sich Ihr Boni. Gleiches gilt auch für Krankenhausaufenthalte.
Ein Risiko kann entstehen, ist jedoch begrenzt.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Flyer (PDF, 910kb) oder bei Ihrem AOK-Berater.
Zusatzbonus bei Leistungsfreiheit
Nehmen Sie drei Jahre lang keine Leistungen – Arztbesuch mit Rezept oder stationärer Krankenhausaufenthalt – in Anspruch, dann belohnen wir das mit einem Zusatzbonus von bis zu 300 Euro.
Der Zusatzbonus wird automatisch nach drei leistungsfreien Jahren ausbezahlt. Benötigen Sie auch danach keine Leistungen, so erhalten Sie Ihren Zusatzbonus ab dem vierten Jahr jährlich.
Kann ich auch mitten im Jahr einsteigen?
Selbstverständlich – Sie können zu jedem Monatsbeginn starten. Die Bonuszahlungen und maximalen Selbstbehalte gelten dann anteilig.
Was wird nicht angerechnet?
✔Der reine Arztbesuch wird nicht angerechnet.
✔Auch Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen bleiben unberücksichtigt.
✔Die Rezepte und Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Ehepartnern oder Kinder werden beim AOK-Bonustarif nicht gezählt.
✔Heil- und Hilfsmittel (z. B. Massagen, Krankengymnastik, Bandagen usw.)
✔Die Verordnung der "Pille" wird für Frauen bis zum 21. Lebensjahr generell übernommen. Auch diese Rezepte werden im AOK-Bonustarif nicht berücksichtigt.
 
Wie kann ich teilnehmen?
Um am Bonustarif teilnehmen zu können, benötigen wir von Ihnen einen unterschriebenen Antrag mit den notwendigen Angaben wie z.B. Bankverbindung und persönliche Daten.
Den Antrag können Sie einfach in einer unserer Geschäftsstellen abholen bzw. dort direkt ausfüllen oder ihn telefonisch oder per Mail beantragen.
Sobald wir den Antrag zurückbekommen, sind Sie zum nächsten Monatsersten in unserem Bonustarif eingeschrieben.
Wann wird der Bonustarif ausbezahlt?
Der Bonustarif wird jährlich ausbezahlt. 
Die Abrechnungen erstellen wir automatisch bis zum 30.06. des Folgejahres. Hierfür müssen Sie nichts weiter tun.
​​​​​​​​​​Beispiel: Die Auszahlung erfolgt für das Jahr 2019 bis spätestens zum 30.06.2020.