Brutto-/ Nettolohn – was ist der Unterschied?
In deinem Arbeitsvertrag steht der sogenannte „Bruttolohn“: Es wurden noch keine Steuern und Sonstiges abgezogen. Du kannst dir das mit der Eselsbrücke „brutto = brutal viel“ gut merken. Nun gehen bei deiner Gehaltsabrechnung automatisch einige Abgaben von deinem Lohn runter:
- Fast jeder, der in Deutschland arbeitet, muss Steuern zahlen, allen voran die Einkommensteuer. Geringverdiener müssen dagegen keine Steuern abgeben: Verdienst du weniger als 11.784 Euro* im Jahr, bleibst du steuerfrei – denn das ist der Grundfreibetrag. Dazu gehörst du, wenn du nur einen Minijob hast oder deine Arbeit ein kleiner Nebenverdienst oder ein Ferienjob ist.
- Vielleicht kommt noch die Kirchensteuer obendrauf. Wie viel das ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel in welchem Bundesland du wohnst. In Bayern und Baden-Württemberg bezahlst du acht Prozent deines Bruttolohns, in allen anderen Bundesländern sind es neun Prozent. Übrigens: Kirchensteuer zahlst du nur, wenn du Mitglied einer evangelischen oder katholischen Kirche oder einer jüdischen Kultusgemeinde bist.
- Ob du verheiratet bist oder Kinder hast, spielt eine Rolle. Dein Beziehungsstatus bestimmt deine Steuerklasse. Was das bedeutet, erklären wir dir später. Wenn du Kinder hast, kannst du für sie einen Kinderfreibetrag beantragen und bezahlst dann weniger Einkommenssteuer. Dafür erhältst du dann kein Kindergeld mehr.
Die Sozialabgaben in deinem Bruttolohn
Zusätzlich zahlst du die Sozialabgaben. Das sind verschiedene Versicherungen wie deine Renten- und Arbeitslosenversicherung. Auch deine Kranken- und Pflegeversicherung zählen dazu. Diese Angaben richten sich – wie die Steuern – prozentual nach deinem Gehalt:
- Gesetzliche Krankenversicherung: 14,6 Prozent* plus ein kassenindividueller Zusatzbeitrag
- Pflegeversicherung: 3,4 Prozent* – erfahre hier mehr
- Rentenversicherung: 18,6 Prozent*
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 Prozent*
Im Gegensatz zu den Steuern bezahlst du diese Ausgaben aber nicht allein. Dein Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Kosten. Er zahlt auch deine gesetzliche und eventuell eine betriebliche Unfallversicherung.
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I, II oder III – Steuerklassen einfach erklärt
Vielleicht hast du schon gesehen, dass auf deiner Gehaltsabrechnung eine Steuerklasse angegeben ist. Wahrscheinlich steht dort „I“. Aber was bedeutet das – und hat es Einfluss auf dein Gehalt? Im deutschen System wird jedem Steuerzahler eine Steuerklasse zugeordnet. Das soll sicherstellen, dass bestimmte Gruppen finanziell entlastet werden:
- Steuerklasse I: Bist du unverheiratet und hast auch keine Kinder? Dann bist du wahrscheinlich in dieser Steuerklasse. Sie ist quasi der Standard.
- Steuerklasse II: Durch diese Steuerklasse zahlst du weniger, wenn du alleinerziehend bist. Du bekommst dann einen zusätzlichen Freibetrag von 4.260 Euro* für dein erstes Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro*.
- Steuerklasse III/V: Bist du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, kannst du dich gemeinsam mit deinem Partner oder deiner Partnerin für die Steuerklassen III/V entscheiden. Verdient ein Ehepartner deutlich mehr als der andere, dann verzichtet der weniger verdienende auf seinen Grundfreibetrag und der mit dem höheren Gehalt muss weniger Steuern bezahlen.
- Steuerklasse IV: Diese Steuerklasse erhalten alle Verheirateten automatisch. Dabei erhalten sie keine Steuererleichterungen – beide Ehepartner bezahlen den Standard-Anteil der Einkommensteuer wie in Steuerklasse I.
- Steuerklasse VI: Bist du bei mehr als einem Unternehmen angestellt, dann bekommst du die Steuerklasse VI. Dieser gilt für alle Nebenjobs, die über der Minijob-Grenze liegen. Hier bezahlst du mehr Steuern, denn die Freibeträge fallen weg. Deine Haupttätigkeit ist davon aber nicht betroffen. Dort bleibst du in deiner eigentlichen Steuerklasse.
Was bleibt vom Gehalt übrig? Unser Gehaltsrechner verrät es dir!
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*: Diese Werte können sich schnell ändern. Die aktuellen Daten sind im Gehaltsrechner hinterlegt.