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  1. Homeoffice: So ist das Arbeiten zu Hause geregelt

Home Office: So ist das Arbeiten zu Hause geregelt

Im Homeoffice arbeiten: So wird es geregelt 

In unserer digitalisierten Welt wird klassische Büroarbeit immer häufiger mit mobilem Arbeiten kombiniert – oder gar dadurch ersetzt. Homeoffice ist eine beliebte Form davon. Es macht die Arbeitszeit und den Arbeitsort flexibel. Aber wie ist es rechtlich geregelt und was sollten Sie als Arbeitgeber beachten?

Arbeiten zu Hause – das ist der gesetzliche Hintergrund

Das mobile Arbeiten in Deutschland ist gesetzlich nicht festgelegt: Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer also nicht zwingen, seine privaten Räume als Homeoffice zu nutzen. Alle Absprachen erfolgen einvernehmlich. Ob detaillierte Regelungen schriftlich oder mündlich festgehalten werden, hängt von den Umständen ab. Allgemein gilt: Der Arbeitnehmer soll mit seiner Familie feste Arbeitszeiten ausmachen, in denen er ungestört ist. Ebenso wichtig sind regelmäßige Pausen.

Homeoffice-Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten, bekommen vom Arbeitgeber meist einen Vertrag oder eine Zusatzvereinbarung zum regulären Arbeitsvertrag. Darin werden die Anforderungen an den Mitarbeiter und seinen Homeoffice-Arbeitsplatz geregelt. Die Betriebsvereinbarung zum Homeoffice kann der Arbeitgeber jederzeit mit einer Ankündigungsfrist widerrufen.

Arbeitszeit und Erreichbarkeit im Homeoffice

Im Homeoffice gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Im Durchschnitt darf der Arbeitnehmer innerhalb von sechs Kalendermonaten nicht länger als acht Stunden pro Werktag arbeiten. Eine gewisse Flexibilität räumt das ArbZG allerdings ein. Gibt es mehr zu tun, kann der Arbeitstag auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Dabei gilt diese Bedingung: Die Überstunden müssen innerhalb der nächsten sechs Monate ausgeglichen werden.
Außerdem soll der Arbeitgeber ein Regelungsmodell für die Zeiterfassung im Homeoffice finden. Zum Beispiel kann vereinbart werden, dass der Mitarbeiter seine Arbeitszeit selbst dokumentiert und in bestimmten Abständen seinem Vorgesetzten vorlegt.

Das sind die Anforderungen an den Homeoffice-Arbeitsplatz

Bereitstellung der Arbeitsmittel

Auch für die mobile Arbeit muss der Arbeitgeber für die nötigen Arbeitsmittel aufkommen, damit der Arbeitnehmer einen funktionsgerechten Arbeitsplatz einrichten kann. Dies umfasst unter anderem die Kosten für die Arbeitsmittel – und auch ihre Pflege. Auf der anderen Seite ist der Arbeitnehmer verpflichtet, mit den Arbeitsmitteln sorgfältig umzugehen.

Ausstattung Homeoffice

Thema: Datenschutz

Vorschriften
Auch im Homeoffice gibt es Vorschriften zum Datenschutz. Beim mobilen Arbeiten lagert der Arbeitgeber die Datenverarbeitung aus und begrenzt somit seine Einflussmöglichkeit. Darum ist eine Datenschutzklausel in der Homeoffice-Vereinbarung empfehlenswert.
Maßnahmen
Der Arbeitgeber hat also geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen (Art. 25 II DSGVO). Diese stellen sicher, dass nur personenbezogene Daten verarbeitet werden, die für den bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich sind. Auch dürfen diese Daten nicht einer unbestimmten Zahl von natürlichen Personen zugänglich gemacht werden – es sein denn, der Arbeitnehmer hat dies in den Voreinstellungen entsprechend angepasst.

Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz im Homeoffice

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass der Homeoffice-Arbeitsplatz nach den Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gestaltet wird. Da der Beschäftigte nach § 15 ArbSchG zur Mitwirkung  bzw. zur Auskunft verpflichtet ist, kann der Arbeitgeber dieser Pflicht auf einem der beiden Wege nachkommen:

  • Er besichtigt den Homeoffice-Arbeitsplatz
  • Er fragt die erforderlichen Informationen beim Mitarbeiter ab, wenn die persönliche in-Augenscheinnahme nicht möglich ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Beschäftigte nicht möchte, dass der Arbeitgeber seine Wohnung betritt.


Beim Arbeitsunfall im Homeoffice sind die Umstände maßgebend 

Für die Beschäftigten besteht im Homeoffice grundsätzlich der allgemeine Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Dabei sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Jedoch ist es beim Arbeiten im Homeoffice schwierig zu beurteilen, wie der Unfall und die betriebliche Tätigkeit zusammenhängen. So sind stets die gesamten Umstände des Einzelfalles bei Arbeitsunfällen von Arbeitnehmern zu berücksichtigen, wenn sie zuhause arbeiten.


Grundsätzlich gilt: Nicht versichert sind Tätigkeiten, die nicht im Sinne betrieblicher Interessen ausgeübt werden. Das heißt, dass der Gang zur Kaffeeküche oder zur Toilette im Büro vom gesetzlichen Unfallschutz umfasst wäre. Im Homeoffice zählte dies vor dem 18.6.2021 als eigenwirtschaftliches Interesse des Arbeitnehmers – und ist somit nicht mitversichert.

Diese Tätigkeiten sind im Homeoffice versichert:

Innerhäusliche Wege im Homeoffice
Wege zwischen dem Homeoffice und der Kinderbetreuungsstelle

Tendenziell sind Arbeitnehmer im Homeoffice schlechter geschützt als Mitarbeiter im Büro. Zu empfehlen ist daher eine private Unfallversicherung, wenn sich der Arbeitnehmer umfangreich absichern möchte. Bei speziellen Fragen zum Thema Arbeitsunfall im Homeoffice, wenden Sie sich am besten an Ihre zuständige Berufsgenossenschaft.