Im Homeoffice arbeiten: So wird es geregelt
In unserer digitalisierten Welt wird klassische Büroarbeit immer häufiger mit mobilem Arbeiten kombiniert – oder gar dadurch ersetzt. Homeoffice ist eine beliebte Form davon. Es macht die Arbeitszeit und den Arbeitsort flexibel. Aber wie ist es rechtlich geregelt und was sollten Sie als Arbeitgeber beachten?
Arbeiten zu Hause – das ist der gesetzliche Hintergrund
Das mobile Arbeiten in Deutschland ist gesetzlich nicht festgelegt: Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer also nicht zwingen, seine privaten Räume als Homeoffice zu nutzen. Alle Absprachen erfolgen einvernehmlich. Ob detaillierte Regelungen schriftlich oder mündlich festgehalten werden, hängt von den Umständen ab. Allgemein gilt: Der Arbeitnehmer soll mit seiner Familie feste Arbeitszeiten ausmachen, in denen er ungestört ist. Ebenso wichtig sind regelmäßige Pausen.
Homeoffice-Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten, bekommen vom Arbeitgeber meist einen Vertrag oder eine Zusatzvereinbarung zum regulären Arbeitsvertrag. Darin werden die Anforderungen an den Mitarbeiter und seinen Homeoffice-Arbeitsplatz geregelt. Die Betriebsvereinbarung zum Homeoffice kann der Arbeitgeber jederzeit mit einer Ankündigungsfrist widerrufen.
Arbeitszeit und Erreichbarkeit im Homeoffice
Im Homeoffice gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Im Durchschnitt darf der Arbeitnehmer innerhalb von sechs Kalendermonaten nicht länger als acht Stunden pro Werktag arbeiten. Eine gewisse Flexibilität räumt das ArbZG allerdings ein. Gibt es mehr zu tun, kann der Arbeitstag auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Dabei gilt diese Bedingung: Die Überstunden müssen innerhalb der nächsten sechs Monate ausgeglichen werden.
Außerdem soll der Arbeitgeber ein Regelungsmodell für die Zeiterfassung im Homeoffice finden. Zum Beispiel kann vereinbart werden, dass der Mitarbeiter seine Arbeitszeit selbst dokumentiert und in bestimmten Abständen seinem Vorgesetzten vorlegt.