Die Sozialversicherung in Deutschland steht auf fünf Säulen:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Nähere Infos zu den einzelnen Versicherungen findest du auf dieser Seite.
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Die Sozialversicherung in Deutschland steht auf fünf Säulen:
Nähere Infos zu den einzelnen Versicherungen findest du auf dieser Seite.
Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt die notwendigen medizinischen Leistungen bei Krankheit und finanziert sowohl Präventions- als auch Rehabilitationsmaßnahmen. Außerdem zahlt sie dir bei längerer Krankheit Krankengeld als Lohnersatz.
Der Beitragssatz für die Krankenversicherung liegt bei 14,6 % (Stand 2024). Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte. Krankenkassen können allerdings noch Zusatzbeiträge festlegen. Diese werden auch zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Mit der gesetzlichen Pflegeversicherung ist das Risiko der Pflegebedürftigkeit abgedeckt. Versicherte erhalten Leistungen für Hilfen zur häuslichen und stationären Pflege. Der Beitragssatz liegt aktuell bei 3,4 % (Stand 2024) des Bruttoeinkommens. Auch hier teilen sich der Arbeitgeber und du die Beiträge zur Hälfte. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen zusätzlich 0,6 % mehr als Versicherte mit Kindern. Hast du aber Kinder und diese sind jünger als 25, dann wirkt sich das positiv auf deinen Beitrag aus. Pro Kind erhältst du -0,25 % Beitragsabschlag bis maximal -1,0 %. Sind deine Kinder bereits älter als 25, fällt zwar der Beitragsabschlag weg, aber den Kinderlosenzuschlag musst du nicht zahlen.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist immer noch ein ganz wichtiger Baustein deiner Altersvorsorge. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt bei 18,6 % (Stand 2024) des Bruttoeinkommens. Dein Arbeitgeber und du zahlen jeweils die Hälfte des Beitrags.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt dich vor den wirtschaftlichen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Gleichzeitig unterstützt sie dich, deine Leistungsfähigkeit nach einem Betriebsunfall schnell wiederherzustellen. Den Beitrag zahlt dein Arbeitgeber komplett alleine.
Die Arbeitslosenversicherung schützt dich bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Konkurs des Betriebes. Der Beitrag liegt bei 2,6 % (Stand 2024), welcher von deinem Arbeitgeber und dir je zur Hälfte gezahlt wird.