Fachschulausbildung ist eine berufsbildende Ausbildung mit überwiegend theoretischem Unterricht in schulischer Form.
Wurde sowohl theoretischer Unterricht erteilt als auch eine praktische Ausbildung durchgeführt, durch die der theoretische Unterricht unterstützt und ergänzt wurde, muss im Rahmen der Gesamtausbildung der theoretische Unterricht zeitlich überwogen haben. Hierbei ist fachpraktischer Unterricht, der an der Fachschule selbst durch Lehrkräfte für Fachpraxis erteilt wird, dem schulisch-theoretischen Unterricht zuzuordnen. Nur wenn der theoretische Unterricht zeitlich überwogen hat, ist die Ausbildung insgesamt (theoretischer Unterricht und praktische Ausbildung) als Fachschulausbildung zu bescheinigen.
Die Ausbildung muss mindestens 6 Monate (Halbjahreskurs) gedauert und dabei Zeit und Arbeitskraft des Fachschülers mehr als 20 Stunden wöchentlich in Anspruch genommen haben.
Fachschulbesuch liegt auch vor, wenn es sich um einen länger als 5 Kalendermonate andauernden planmäßigen Vollzeitunterricht handelt, der als Halbjahreskurs anzusehen ist oder wenn der Fachschulbesuch nur deshalb nicht volle 6 Monate umfasst, weil am Beginn und / oder Ende des jeweiligen Kurses arbeitsfreie Tage (Samstag, Sonntag, Feiertag) oder Ferienzeiten lagen. Im Übrigen sind Ausbildungen von weniger als 6 Monaten Fachschul-besuch, wenn sie mindestens 600 Unterrichtsstunden umfasst haben.
In die Bescheinigung ist die Zeit vom Beginn des Fachschulbesuchs bis zum Tag der bestandenen Abschlussprüfung einzutragen, bei einem Abbruch der letzte Tag des Fachschulbesuchs.